Informationen für Arbeitgeber
Wer unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften aus der Grenzregion Sachsen, Böhmen und Niederschlesien?
Wenden Sie sich an die nächst gelegene öffentliche Arbeitsverwaltung und / oder an eine EURES-Beraterin und einen EURES-Berater der Partnerorganisationen in der Grenzregion. Diese verfügen auch über Kontakte zum Nachbarland. Zu den Informations- und Beratungstagen der Grenzarbeitsagenturen bzw. Grenzarbeitsämter können Sie persönlich mit EURES-Beraterinnen und EURES-Beratern aus Sachsen, Niederschlesien, und Böhmen Kontakt aufnehmen und individuelle Unterstützung und Beratung bei der Gewinnung von Arbeitskräften erhalten.
Was ist bei der Einstellung von tschechischen oder polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer deutschen Firma zu beachten?
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und Tschechien haben seit 1. Mai 2011 freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, d.h. sie benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr. Für Grenzgänger gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des Landes, in dem sie arbeiten. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wo sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankenversichert? Wie verhält es sich generell mit der Sozialversicherung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel in dem Land krankenversichert, in dem sie arbeiten (gilt auch für Minijobs). Für Kranken- und Unfall- sowie Rentenversicherung gilt ebenfalls, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Beschäftigungsland versichert sind. Arbeitslosengeld erhalten sie im Regelfall von der Arbeitslosenversicherung des Staates, in dem sie wohnen.
Zur Klärung steuerlicher Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. eine Steuerberatung.
Gibt es Eingliederungszuschüsse bei Einstellung von tschechischen und polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit bzw. an die Service- Rufnummer für alle Arbeitgeber-Angelegenheiten – 0800 4555520
Wer ist zuständig für die Anerkennung von Berufen?
Eine Anerkennung wird in reglementierten Berufen gefordert. Grundsätzliche Informationen und zahlreiche Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten von EURES:
EURES-Beraterinnen und -Berater – Doradcy EURES –Poradkyne a poradci EURES
In Sachsen / w Saksonii / v Sasku
Michael Schroeter, Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz,
Tel. : +49 (0) 3733 133 6168,
Annaberg-Buchholz.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
Simona Schiemenz,Agentur für Arbeit Bautzen, Geschäftsstelle Hoyerswerda,
Tel.: +49 (0) 3571 464 616,
Bautzen.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
Sonnhild Vydrel, Agentur für Arbeit Bautzen
Tel.: +49 (0) 3578 356 512,
Bautzen.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
Ramona Zimmermann, Agentur für Arbeit Pirna
Tel.: +49 (0) 3501 791 477,
Pirna.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
Hedwig Rosenbauer, Agentur für Arbeit Plauen,
Tel.:+49 (0) 3765 3869 321,
Plauen.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
Adrian Lohr, Agentur für Arbeit Plauen, Geschäftsstelle Klingenthal
Tel.: +49 (0) 37467 545 49,
Plauen.EURESTBeratung@arbeitsagentur.de
In Niederschlesien / na Dolnym Śląsku / v Dolním Slezsku
Małgorzata Kociuba, Dolnośląski Wojewódzki Urząd Pracy w Wałbrzychu,
Filia w Jeleniej Górze, Tel.: +48 (0) 75 754 51 84,
In Nordböhmen / w północnych Czechach / v severních Čechách
Mgr. Leona Bláhová , Úřad práce ČR - krajská pobočka v Ústí n. Labem ,
Tel.: +420 474 728 475,
Bc. Lenka Plašková Kvapilová
Tel.: +420 950 132 443,
Tomáš Boura, Úřad práce ČR - krajská pobočka v Karlových Varech
Tel.: +420 - 950 125 320
tomas.boura@kv.mpsv.cz
Katerina Krikavová, Úrad práce v Hradci Králové
Telefon: +420 950 116 320
katerina.krikavova@hk.mpsv.cz