Arbeitnehmervertretung in Polen

  • Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer?

Die Gewerkschaften spielen in der polnischen Gesellschaft eine besondere Rolle, da die Gewerkschaft NSZZ „Solidarność“ (Solidarität) bei den sozialen und politischen Umwälzungen nach 1980 entscheidend mitgewirkt hat.

Im Betrieb erfolgt die Interessenvertretung über die jeweilige Gewerkschaftsvertretung, für deren Gründung nach dem Gewerkschaftsgesetz zehn Mitglieder genügen. Weiter gibt es die Möglichkeit der Gründung eines „Arbeitnehmerrates“, der von allen Beschäftigten gewählt wird. Die Rechte der Gewerkschaften im Unternehmen sind gesetzlich geregelt und umfassen u.a. individuelle Angelegenheiten der Arbeitnehmer, kollektive Rechte und Interessen der Arbeitnehmer, Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsichtsbehörde und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer im Ruhestand. Weiter haben die Gewerkschaften das Alleinrecht, Tarifvereinbarungen zu unterzeichnen und Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.

Die Gewerkschaften haben neben den betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen nationale, regionale und branchenbezogene Strukturen. Als repräsentativ gelten in Polen die NSZZ „Solidarność“, die OPZZ und FORUM.

Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Mobilität und Vertretung von Arbeitnehmerrechten in Polen erhalten Sie bei der

NSZZ „Solidarność“ Region Jelenia Góra, 1. Maja 25, 58-500 Jelenia Góra, Polen

Tel. +48 756415912, soljg@solidarnosc.org.pl 

www.solidarnosc.org.pl www.soljg.eu  

OPZZ Niederschlesien, Wybrzeże J. Słowackiego 9, 50-413 Wrocław,Polen

Tel. +48 717809242, wroclaw@opzz.org.pl

www.opzz.org.pl  www.opzz-wroclaw.org.pl