Regelungen zum Urlaubsanspruch in Tschechien

Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

In Tschechien beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 4 Wochen pro Kalenderjahr. Unter einer Urlaubswoche sind 7 aufeinander folgende Kalendertage zu verstehen. Eine Verlängerung des Urlaubsanspruchs (in vielen Firmen sind 5 Wochen üblich) kann im Tarifvertrag vereinbart werden. Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst (siehe Aufzählung im § 109 Abs. 3 ArbGB) beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 5 Wochen, bei Lehrkräften einschl. Hochschullehrer 8 Wochen. Hat ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber im jeweiligen Kalenderjahr mehr als 60 Arbeitstage gearbeitet, hat er für jeden ganzen Kalendermonat, in dem er ununterbrochen beschäftigt war, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Jahresurlaub oder dessen Anteil erworben haben, weil sie bei einem Arbeitgeber weniger als 60 Tage in einem Kalenderjahr beschäftigt waren, haben Anspruch auf Urlaub für geleistete Arbeitstage. Dieser beträgt ein Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs je 21 im betreffenden Kalenderjahr geleistete Arbeitstage.

Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsentgelt (Urlaubsvergütung) in Höhe des Durchschnittsverdienstes (§ 222 Abs. 1 ArbGB). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsentgelt in Höhe des Durchschnittsverdienstes für nicht genommenen Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.