Rentenversicherung

Wo bin ich versicherungspflichtig?

Als Grenzgänger unterliegen Sie grundsätzlich der Versicherungspflicht im Beschäftigungsstaat.

Von welchem Staat erhalte ich meine Rente?

Sie erhalten eine Rente aus allen Ländern, in denen sie länger als ein Jahr Beiträge gezahlt haben. Aus jedem dieser Länder erhalten Sie eine Teilrente, für deren Berechnung die Beiträge und Versicherungszeiten im jeweiligen Staat zugrunde gelegt werden.

Waren Sie in einem Land weniger als 12 Monate versichert, dann wird diese Zeit bei der Rente am Wohnsitz oder aus einem anderen Land, in dem Sie länger versichert waren, mitberücksichtigt.

Für jede Teilrente gelten die Anspruchsvoraussetzungen des Landes, dessen Versicherungsträger die Rente gewährt. Wenn Sie z. B. in Polen wohnen und außer einer polnischen Rente auch eine Teilrente aus Deutschland beanspruchen, müssen Sie für die deutsche Rente das Rentenalter und die Wartezeit erreicht haben, wie sie in Deutschland gelten.

Wird die Wartezeit durch die Versicherungszeiten im jeweiligen Land nicht erfüllt, können die Beitragszeiten der verschiedenen Länder zusammengerechnet werden, damit ein Anspruch begründet ist.

Um Rente zu erhalten, muss man drei bis vier Monate vor Rentenbezug beim zuständigen Versicherungsträger am Wohnsitz einen Antrag stellen. Dieser leitet das Verfahren mit den Versicherungsträgern der anderen Staaten, in denen man versichert war, ein.

Formulare: Serie P – für Rentenleistungen (Pensions-)

Rentenversicherung in Deutschland

In Deutschland gibt es ein solidarisch finanziertes Alterssicherungssystem nach dem Umlageverfahren. Die Altersgrenzen für die unterschiedlichen Rentenarten werden schrittweise angehoben. Dies führt dazu, dass in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang unterschiedliche Altersgrenzen für den Anspruch auf Rente ohne Abschläge bestehen. Für einige Jahrgänge wurde ein Vertrauensschutz festgeschrieben. Jahrgangsbezogene konkrete Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Welche Voraussetzungen gibt es für die Rente?

Die Regelaltersrente erhalten Versicherte auf Antrag, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren erfüllen. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 für ab 1947 Geborene schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt haben, Sie jedoch die Rente nicht in Anspruch nehmen und länger arbeiten, ergibt sich ein Zuschlag.

Wichtig: Wenn Sie die Regelaltersrente zum Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen beziehen wollen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats stellen, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Stellen Sie Ihren Antrag später, so beginnt Ihre Rente am Ersten des Antragsmonats. Ihnen würden also Ansprüche verloren gehen, sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen.

Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Rentenarten wie die Altersrente für Frauen, für langjährige Versicherte, für Schwerbehinderte sowie nach Altersteilzeitarbeit. Die Voraussetzungen, Mindestversicherungszeiten und Altersgrenzen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Renten für Hinterbliebene: Wenn Ihr Ehepartner stirbt, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Wenn Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil verlieren, können sie Anspruch auf eine Halb-/Waisenrente haben. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Hinzuverdienstgrenzen etc. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Erwerbsminderungsrente: Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen. Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Zu weiteren Voraussetzungen (Vorversicherungszeiten), Informationen zu Hinzuverdienstgrenzen etc. informieren sie sich bei Ihrer Rentenversicherung oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Werden Renten besteuert?

Falls die Rente in Deutschland besteuert werden muss gilt, dass diese derzeit in Teilen steuerpflichtig ist. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 2019 für Neurentner 80 %. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 %. Ob und in welcher Höhe Steuern von der Rente zu zahlen sind, entscheidet das Finanzamt.

Wie wird die Rente berechnet?

Die Rentenberechnung ist kompliziert, weil sie individuell berechnet wird und unterschiedliche Merkmale einbezieht. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem gesamten Versicherungsleben: nach der Anzahl der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten wie Beitragszeiten, Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten und nach der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens eingezahlten Beiträge. Für die Berechnung der Rentenhöhe werden sämtliche Zeiten bis zum Beginn der Rente berücksichtigt und evtl. um die Zurechnungszeit erhöht.

Monatliche Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Die Anzahl der Entgeltpunkte macht eine Aussage über die Versicherungszeiten und die Höhe des individuellen Verdienstes im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Entsprach Ihr Verdienst während eines Jahres genau dem Durchschnittsverdienst, erhalten Sie 1,0 Entgeltpunkt.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt das persönliche Rentenzugangsalter. Er beträgt bei einem Rentenantritt zur Regelaltersgrenze 1,0. Er vermindert sich um 0,3% für jeden Kalendermonat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Bei Inanspruchnahme der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird er um 0,5% pro Monat erhöht.

Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Der aktuelle Rentenwert (bis 30.06.2020) beträgt 31,89 Euro in den neuen Bundesländern und 33,05 Euro in den alten Bundesländern. Zum 01.07.2020 wird der aktuelle Rentenwert erhöht.

Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart (z.B. Rente wegen Alter 1,0; Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0; Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 etc.)

Erwerbstätigkeit und Rentenbezug

Bei der Regelaltersrente bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen. Bei den anderen Rentenarten dürfen Vollrentner zu ihrer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Überschreitet der Hinzuverdienst diese Grenze, wird ein Zwölftel des Betrags, der über die 6.300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten siehe www.deutsche-rentenversicherung.de

Rentenanpassung

Die Rentenanpassung erfolgt regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres durch die Veränderung des aktuellen Rentenwertes. Der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes wird die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zugrunde gelegt. Weiter werden Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesetzliche und private Altersvorsorge berücksichtigt. Seit 2005 wird durch einen Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Durch eine gesetzliche Schutzklausel wird sichergestellt, dass sich die Bruttorente durch die Rentenanpassung nicht vermindern kann.