Regelungen zum Urlaubsanspruch in Polen

  • Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Die Dauer des Erholungsurlaubs eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt im Kalenderjahr:

    • 20 Tage, soweit der Arbeitnehmer kürzer als 10 Jahre beschäftigt ist,
    • 26 Tage, soweit der Arbeitnehmer mindestens 10 Jahre beschäftigt ist.

Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit erstmalig aufnimmt, erwirbt im Kalenderjahr der Arbeitsaufnahme Anspruch auf Urlaub mit Ablauf eines jeden Arbeitsmonats in Höhe von 1/12 des Urlaubs, der ihm nach einem Jahr Arbeitstätigkeit zusteht. Der Urlaubsanspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers errechnet sich anteilig nach der Arbeitszeit dieses Arbeitnehmers. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann der Urlaub aufgeteilt werden. In diesem Fall hat jedoch mindestens ein Teil der Erholungszeit nicht kürzer als 14 aufeinander folgende Kalendertage zu dauern.

Urlaubsentgelt: Für die Urlaubszeit steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung in der Höhe zu, die er für eine entsprechende Arbeitstätigkeit in dieser Zeit erhalten hätte.