Was gehört zur sozialen Sicherheit in Deutschland?

Grundprinzipien

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine freiwillige Versicherung oder eine Familienmitversicherung für Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, möglich. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.

 

Sozialversicherung

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Arbeitslosenversicherung

1,500 %

1,500 %

Krankenversicherung

7,300 %

7,300 %

Pflegeversicherung

1,275 %

1,275 %

- Kinderlose ab 23 Jahren

1,525 %

1,275 %

- Pflegeversicherung in Sachsen

1,775 %

0,775 %

- Kinderlose ab 23 Jahren in Sachsen

2,025 %

0,775 %

Rentenversicherung

9,300 %

9,300 %

Lesebeispiel: Der abzuführende Betrag für die Arbeitslosenversicherung beträgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,5 % des Bruttoeinkommens.

Unfallversicherung: Wird alleine vom Arbeitgeber einbezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Gefahreneinstufung.

Weitere Hinweise:

    • Einige Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge von den Versicherten.
    • Liegt das Bruttojahresentgelt über so genannten Beitragsbemessungsgrenzen, wird der Beitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Arbeitslosenversicherung und allgemeine Rentenversicherung 2018: 78.000 Euro (West) und 69.600 Euro (Ost), Kranken- und Pflegeversicherung 53.100 Euro Jahresbruttoeinkommen.
    • Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 59.400 Euro entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dann ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

ACHTUNG: Bei einem Wechsel sollte beachtet werden, dass die europäischen Koordinierungsregelungen für die gesetzlichen, aber nicht unbedingt für die privaten Krankenversicherungen gelten und dass zusätzliche Kosten z. B. bezüglich der Mitversicherung von Familienangehörigen entstehen können.

Vorsicht Minijob

Sie haben durch einen Minijob (bis 450 Euro) in Deutschland keinen Versicherungsschutz bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und nur einen geringen Anspruch in der Rentenversicherung. Sie haben damit keinen Anspruch auf Leistungen! Informieren Sie sich bei Ihrer Sozialversicherung, welche Auswirkungen die Aufnahme eines Minijobs in Deutschland für Sie hat und welches Land für Ihre Versicherung zuständig ist.